Allgemeine Bestimmungen

Fischen ist nur mit widerhakenlosem Einfachhaken erlaubt.

  • Generell nur Einzelhaken erlaubt, Mehrfachhaken und Widerhaken sind verboten!
  • Das Betreten von Schotterbänken im Nahbereich des Kraftwerks Urstein ist aus Sicherheitsgründen streng verboten.
  • Anfüttern ist verboten.
  • Waidgerechte Ausführung der Fischerei ist oberstes Gebot!
  • Verunreinigung des Angelplatzes und des Gewässers ist untersagt.

Fliegenfischen:
Das Fliegenfischen ist im gesamten Revier erlaubt. Die reine Fliegenstrecke befindet sich rechtsufrig zwischen Hellbrunner- und Nonntalerbrücke.  
Erlaubt ist das Fischen mit 1 Fliegenrute mit 2 widerhakenlosen Fliegen (Einzelhaken) oder 1 Streamer mit max. 2 widerhakenlosen Einzelhaken.

Spinnfischen: 
1 Rute, Köder mit max. 2 Einzelhaken (widerhakenlos) 

Posenfischen: 
1 Rute mit 1 Einfachhaken (widerhakenlos)

Grundfischen:
Erlaubt von 01. März – 30. September, nur im Staubereich und im
Tosbecken in Urstein.(ober- und unterhalb des Kraftwerks) 1 Rute mit 1 Einfachhaken (widerhakenlos).

Ausfang:

  • Tagesausfang maximal 4 Fische, davon maximal 1 Äsche.
  • Jahresausfang max. 100 Fische.
  • Entnommene Fische sind sofort zu töten und vor dem Weiterfischen einzutragen (Fischart+Länge).
  • Das Hältern von Fischen ist nicht erlaubt.
  • Nach Erreichung des Tagesausfanges ist das Fischen umgehend einzustellen.
  • Untermaßige Fische sind umgehend und schonend zurückzusetzen.

Kinder:
Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr dürfen Kinder mit einer Angelrute, unter Aufsicht,
gratis mit einem volljährigen Lizenznehmer mitfischen.
Der gemeinsame Tagesausfang darf zusammen maximal 4 Fische und davon 1 Äsche betragen.

Was mitzuführen ist:
Die Lizenz, Jahresfischerkarte & Fischereiumlage oder die Tagesfischerkarte („Steuerkarte“),
Maßband, Lösezange & geeigneter Kescher

Saison:
01.Jänner – 31.Dezember, nur bei Tageslicht – Jahreskartenfischer
01.März – 31.Dezember, nur bei Tageslicht – Tageskartenfischer

Reviergrenzen:
Linksufrig:  ab Autobahnbrückenpfeiler-Urstein bis Staatsbrücke
Rechtsufrig: ab Wurzergraben (GH Überfuhr/Elsbethen) bis Staatsbrücke

Den Anweisungen der beeideten Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen hat den entschädigungslosen Entzug von Lizenz und Ausfang zur Folge.

Das Betreten der Schotterbank unterhalb des Kraftwerk-Urstein
ist aus Sicherheitsgründen  verboten !!!

Schonzeiten und Brittelmaße:

10.–29. (28.) 2.
Bachforelle  30 cm
keine Regenbogenforelle 28 cm
keine Bachsaibling  28 cm

01.–31. 5. Äsche 40 cm

Nasen und Huchen sind ganzjährig geschont.

Für alle nicht angeführten Fischarten gelten die Schonzeiten und Mindestlängen
des Salzburger Fischereigesetzes, in der gültigen Fassung. 

Für Tageskartenfischer

Nach Beendigung der Fischerei ist das Ausfangverzeichnis zu fotografieren und per Mail an
vorstand@fischereiverein-salzburg.at zu senden (auch ohne Ausfang).
Unter allen Einsendungen werden am Ende der Saison zwei Tageskarten verlost (Benachrichtigung per Mail).